Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin soll die folgenden Lehrgebiete in der Lehre und der angewandten Forschung vertreten:
- Theorien, Ethik und Methoden der Sozialen Arbeit
- Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Erwartet werden:
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ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik oder eines vergleichbaren Studiengangs,
- umfassende Erfahrungen und Kenntnisse in Geschichte, Ethik und Theorien der Sozialen Arbeit; Theorien der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
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Bereitschaft, auch Lehrveranstaltungen in Grundlagenfächern durchzuführen,
- die Bereitschaft und Fähigkeit, Lehrveranstaltungen in englischer Sprache zu halten.
Die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind
neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium, einer einschlägigen
Promotion und pädagogischer Eignung in § 47 Landeshochschulgesetz (LHG)
geregelt. Die Berufung richtet sich nach den
§§ 49, 50 LHG.
Bei der erstmaligen Berufung auf eine Professur wird das
Dienstverhältnis grundsätzlich befristet. Bei Vorliegen der
Voraussetzungen ist die anschließende Übernahme in ein Beamtenverhältnis
auf Lebenszeit vorgesehen.
Die Hochschule Ravensburg-Weingarten strebt eine Erhöhung des
Frauenanteils in Lehre und Forschung an. Bewerbungen von Frauen werden
daher besonders begrüßt. Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher
Eignung vorrangig berücksichtigt.
Bewerbungen (nicht per E-Mail) mit den üblichen Unterlagen, unter Angabe der Stellennummer, senden Sie bitte bis spätestens 11. März 2021 an die
Hochschule Ravensburg-Weingarten
Rektor Herrn Prof. Dr.-Ing. Spägele
Postfach 30 22
88216 Weingarten